Beleuchtung am Anhänger: Was ist Pflicht, was optional?

Beleuchtung am Anhänger: Was ist Pflicht, was optional?

Im Gegensatz zu herkömmlichen Pkws ist die Beleuchtung am Anhänger deutlich vielfältiger. Zumindest kann sie das sein. Denn nicht alle verfügbaren Leuchten sind auch tatsächlich Pflicht. Im Folgenden erfährst du, welche Beleuchtung an deinem Anhänger in jedem Fall vorhanden sein muss und welche optional ist.

Gesetzliche Grundlagen für die Beleuchtung am Anhänger

Für Anhänger gelten in Deutschland klare Vorgaben. Maßgeblich sind die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese regelt exakt, welche Leuchten montiert und wie sie angeordnet sein müssen. Welche Beleuchtung verpflichtend ist, hängt u.a. von der Bauart des Anhängers, der Breite und Länge sowie dem zulässigen Gesamtgewicht ab. Ebenso kommt es darauf an, ob Transportstücke über den Rand des Anhängers hinausragen und wenn ja, wie weit.

So ist es verständlich, dass ein kleiner, ungebremster Anhänger in der Regel weniger Leuchten aufweist als ein großer Lkw- oder Pferdeanhänger. Trotzdem gilt für alle Varianten, dass die vorgeschriebenen Leuchten jederzeit funktionieren müssen, sobald der Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist.

Diese Anhängerbeleuchtung ist Pflicht

Die wichtigste Beleuchtung am Anhänger ist die, die in jedem Fall verpflichtend ist. Dies ist bei allen Anhängern gleich.

Zu den zwingend vorgeschriebenen Leuchten zählen:

  • Zwei rote Schlussleuchten
  • Zwei rote Bremsleuchten
  • Zwei rote, dreieckige Rückstrahler
  • Zwei gelbe Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
  • Mindestens eine Nebelschlussleuchte
  • Zwei seitlich angebrachte gelbe Rückstrahler
  • Kennzeichenbeleuchtung

Die Schlussleuchten machen andere Verkehrsteilnehmer auf den Anhänger aufmerksam. Besonders bei schlechter Sicht oder bei Nachtfahrten ist dies von entscheidender Bedeutung und trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei. Sie müssen in jedem Fall rot leuchten und sind üblicherweise schwächer als die Bremsleuchten, sodass beide voneinander unterschieden werden können.

Bremsleuchten und Blinker werden vom Zugfahrzeug “kopiert”. Hierfür sind Auto und Anhänger mit einem mehrpoligen Kabel verbunden, das die Signale entsprechend überträgt. Das Einschalten des Warnblinkers wird ebenfalls auf den Anhänger übertragen.

Da der Anhänger für gewöhnlich das Kennzeichen des Pkws verdeckt, ist es ebenso Pflicht, dass das Kennzeichen des Anhängers beleuchtet ist. Dies würde auch gelten, wenn das Autokennzeichen nicht verdeckt wäre, da Anhänger grundsätzlich ein eigenes Kennzeichen benötigen.

Anders als das Zugfahrzeug müssen Anhänger auch mit Rückstrahlern versehen sein. Diese funktionieren ohne Strom und reflektieren lediglich das Licht, z. B. anderer Fahrzeuge. Defekte Leuchten und Rückstrahler kannst du bei Anhängershop.de günstig ersetzen.

Optionale Beleuchtung am Anhänger

Neben den genannten Pflichtbeleuchtungen gibt es eine Reihe weitere Leuchten, die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls verpflichtend sein können. Hier kommt es auf Anhängerart sowie Abmessungen an.

Begrenzungsleuchten zeigen die Außenkanten des Anhängers an und helfen beim Einschätzen der Breite, etwa um gefahrlos überholen zu können. Zwei Begrenzungsleuchten dürfen generell vorhanden sein, sind manchmal aber auch verpflichtend. So etwa, wenn der Anhänger mehr als 40 cm über den äußersten Punkt der Begrenzungsleuchten des ziehenden Fahrzeugs hinausragt. Der Grund hierfür ist denkbar einfach, da sonst die Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs nicht mehr zu sehen sind. Markierungsleuchten für Anhänger aus dem Sortiment von Anhängershop.de können schnell und einfach online bestellt werden.

Bei sehr breiten Anhängern sind außerdem Umrissleuchten gesetzlich vorgeschrieben. Sie sitzen möglichst weit außen und verdeutlichen die besonderen Maße des Anhängers. Hierbei gilt:

  • Bei einer Breite zwischen 1,80 m und 2,10 m dürfen Umrissleuchten angebracht sein
  • Bei einer Breite über 2,10 m müssen Umrissleuchten vorhanden sein. Hiervon sind land- und forstwirtschaftliche Anhänger ausgenommen)

Beträgt die Breite weniger als 1,80 m, sind Umrissleuchten gänzlich verboten.

Vorhanden sein dürfen in jedem Fall außerdem zwei weiße, nicht dreieckige Rückstrahler auf der Vorderseite des Anhängers sowie zwei sogenannte Spurhalteleuchten (ebenfalls weiß). Eine Pflicht besteht jedoch nicht.