Ob private Immobilienbesitzer oder Kapitalanleger – wer eine Immobilie vermietet oder darüber nachdenkt, Vermieter zu werden, muss sich zwangsläufig die Frage stellen, ob sich das Vermieten unter den aktuellen wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen überhaupt noch lohnt. Im Folgenden ein kleiner Überblick darüber, was für Veränderungen sich für Vermieter oder potenzielle Vermieter durch eine neue Reform ergeben und mit welchen Herausforderungen sie konfrontiert sind.
Neue Regeln für Vermieter: Mietpreisbremse, Indexmieten und Modernisierung
Das Bundeskabinett hat mit der Mietrechtsreform 2026 („Miete II“) die wohl größte Mietrechtsreform der vergangenen Jahre beschlossen. Mit dieser Reform will die Bundesregierung auf die andauernd steigenden Wohnkosten in Deutschland reagieren, von denen nicht mehr nur die Ballungsräume betroffen sind. Die wichtigsten Änderungen der Reform im Überblick:
Mietpreisbremse
Als ersten Schritt hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr die sogenannte Mietpreisbremse verlängert, die sonst Ende 2025 ausgelaufen wäre. Dabei wurden die Regeln deutlich verschärft, hauptsächlich um zwei als solche empfundene Schlupflöcher zu schließen:
Kurzzeitvermietung: Bisher konnten Vermieter die Mietpreisbremse umgehen, indem sie Wohnungen als Kurzzeitmiete (etwa Monteurswohnungen oder AirBnB) für den vorübergehenden Gebrauch zu deutlich überhöhten Preisen vermieteten. Mit „Miete II“ sind solche Ausnahmen auf maximal 6 Monate (in Ausnahmefällen bis zu 8 Monate) begrenzt. Darüber hinaus ist auch ein Nachweis des Mieters über einen berechtigten temporären Grund, etwa eine Projektarbeit oder ein Praktikum, vorzulegen. Fehlt der Nachweis oder wird die Frist überschritten, greift automatisch die Mietpreisbremse.
Möbliertes Wohnen: Der Möblierungsszuschlag (ein Aufpreis auf die Nettomiete) muss künftig vor Vertragsabschluss separat und transparent ausgewiesen werden. Dabei dürfen Vermieter maximal 10 Prozent der Nettokaltmiete als Zuschlag fordern. Bislang konnten Vermieter intransparente Pauschlpreise verlangen, die für Mieter kaum nachprüfbar waren. Darüber hinaus müssen Vermieter den Zeitwert der Möbel lückenlos dokumentieren, was den bürokratischen Aufwand erhöht.
Kündigungsschutz: Bisher konnten Mieter eine Wohnung trotz Nachzahlung von Mietschulden verlieren, da durch die Nachzahlung zwar die fristlose, allerdings nicht die ordentliche Kündigung unwirksam wurde. Der neue Schutz gilt aber nur einmal innerhalb von 24 Monaten.
Kappungsgrenze für Indexmieten: Mietverträge, bei denen sich die Miete automatisch an die Inflation anpasst, sogenannte Indexmieten, konnten bislang fast automatisch an die Inflation angepasst werden, was zu starken jährlichen Mieterhöhungen führte. Zukünftig verändert sich bis 3 Prozent Inflation nichts, darüber hinaus dürfen Vermieter aber nur noch die Hälfte der darüber hinausgehenden Inflationssteigerung auf die Miete umlegen.
Erleichterung der Modernisierungsumlage: Um energetische Sanierungen und Modernisierungsmaßnahmen attraktiver für Vermieter zu machen, können diese die Kosten künftig einfacher auf die Miete umlegen. Zudem wurde die Wertgrenze für entsprechende Maßnahmen von bislang 10.000 Euro auf 20.000 Euro verdoppelt. Um Mieter aber vor allzu hohen Kosten zu schützen, dürfen maximal 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umgelegt werden
Lohnt sich Vermieten überhaupt noch?
Ob sich Vermieten lohnt, hängt generell von einer ganzen Reihe von Faktoren ab. Die Mietrechtsreform 2026 und die damit einhergehenden Rahmenbedingungen machen die Situation für Vermieter insgesamt aber eher nicht einfacher. Um sich einen groben Überblick zu verschaffen, kann ein Online-Rechner, mit dem sich die Mietrendite berechnen hilfreich sein. Ein solcher Rechner ermöglicht eine schnelle erste Einschätzung der zu erwartenden Rendite auf Basis der wichtigsten Eckdaten wie Kaufpreis und Miete.
Bauzinsen in Deutschland liegen aktuell bei etwa 3 bis 4 Prozent und beeinflussen die Wirtschaftlichkeit des Vermietens stark, da die Höhe der Finanzierungskosten ausschlaggebend für den monatlichen Cashflow und damit die tatsächliche Nettorendite ist. Ein Beispiel:
Beispiel 1: 3,0 % Bauzinsen
- Kaufpreis: 450.000 Euro
- monatliche Annuität: ca. 1.900 Euro
- Mieteinnahmen: 1.400 Euro
- monatlicher Cashflow: – 500 Euro
Beispiel 2: bei 4,0 % Bauzinsen
- Kaufpreis: 450.000 Euro
- monatliche Annuität: ca. 2.150 Euro
- Mieteinnahmen: 1.400 Euro
- monatlicher Cashflow: – 750 Euro
Pauschal lässt sich nicht sagen, ob sich Vermieten lohnt oder nicht, letztlich kommt es auch immer auf die individuellen Ziele an. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich das Vermieten einer Immobilie immer nur langfristig auszahlt, und man auch mit einem negativen Cashflow langfristig durchaus wirtschaftlich eine Immobilie erwerben und von da an profitabel vermieten kann.
Fazit
Während Mieterverbände die stärkere Regulierung begrüßen und in der Reform einen wichtigen Schritt gegen steigende Wohnkosten sehen, kritisieren Vermieterverbände insbesondere die zusätzliche Bürokratie, weitere Belastungen für private Vermieter und letztlich allgemein geringere Investitionsanreize für potenzielle Vermieter. Trotz der verschärften Rahmenbedingungen kann sich Vermieten aber unter den richtigen Bedingungen durchaus noch lohnen, sofern Kaufpreis, Lage und Mieteinnahmen in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen