Der Name „Schufa“ löst bei den meisten Deutschen ein mulmiges Gefühl aus. Egal ob man eine neue Wohnung mieten, einen Kredit für das Eigenheim aufnehmen oder einfach nur einen neuen Handyvertrag abschließen möchte – an der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung kommt niemand vorbei. Sie ist der Torwächter der finanziellen Teilhabe. Doch viele Verbraucher tappen im Dunkeln, was genau über sie gespeichert ist. Das Gerücht „Ich hoffe, ich habe keinen Schufa-Eintrag“ hält sich hartnäckig, ist aber sachlich falsch. Denn fast jeder erwachsene Bürger hat Schufa-Einträge – und das ist auch gut so, solange es die richtigen sind. Doch wie unterscheidet man positive von negativen Merkmalen und wie kommt man an die eigenen Daten, ohne in teure Abofallen zu tappen?
Der Mythos vom „Schufa-Eintrag“
Zunächst gilt es, ein Missverständnis aufzuklären. Ein „Schufa-Eintrag“ ist per se nichts Schlechtes. Im Gegenteil: Wer ein Girokonto eröffnet, eine Kreditkarte besitzt oder einen Leasingvertrag bedient, hat positive Einträge. Diese signalisieren der Wirtschaftswelt: „Diese Person ist geschäftsfähig und vertragstreu.“ Wer absolut keine Einträge hätte, wäre für Banken ein unbeschriebenes Blatt und damit ein kaum kalkulierbares Risiko.
Problematisch wird es erst, wenn aus den neutralen oder positiven Informationen sogenannte „Negativmerkmale“ werden. Das passiert, wenn Rechnungen trotz mehrfacher Mahnung nicht bezahlt wurden, Kredite gekündigt wurden oder ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde. Um zu wissen, auf welcher Seite man steht, ist der Blick in die eigene Akte unerlässlich.
Ihr gutes Recht: Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
Viele Verbraucher zahlen unnötig Geld, um ihre Schufa-Daten einzusehen, weil die Website der Auskunftei die kostenpflichtigen Produkte („meineSCHUFA kompakt“, „BonitätsAuskunft“) sehr prominent bewirbt. Doch der Gesetzgeber hat mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt, dass jeder Bürger das Recht hat, mehrmals im Jahr unentgeltlich zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über ihn gespeichert hat.
Das Zauberwort heißt „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“. Diese muss auf der Webseite der Schufa beantragt werden. Sie ist oft im Fußbereich oder in Untermenüs versteckt. Nach der Bestellung, für die man meist eine Ausweiskopie hochladen muss, erhält man per Post einen detaillierten Auszug. Dieser enthält weit mehr Informationen als die kostenpflichtige Kurz-Auskunft für Vermieter. In der Datenkopie sehen Sie genau, wann welche Bank angefragt hat, welche Verträge gemeldet sind und wie sich Ihr Basisscore zusammensetzt. Da diese Liste sehr sensibel ist, sollte man sie niemals direkt an Dritte (wie Vermieter) weitergeben, sondern nur für die eigene Kontrolle nutzen.
Den Score verstehen: Was die Prozente bedeuten
Das Herzstück der Auskunft ist der „Basisscore“. Er wird als Prozentwert angegeben und drückt die Wahrscheinlichkeit aus, mit der Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen werden.
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Über 97,5 %: Hervorragendes Risiko, Sie gelten als Musterkunde.
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95 % bis 97,5 %: Gutes bis sehr gutes Risiko.
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90 % bis 95 %: Zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko. Hier können Kredite teurer werden.
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Unter 90 %: Hohes Risiko. Viele Banken lehnen hier Ratenkredite ab oder verlangen hohe Zinsen.
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Unter 50 %: Sehr kritisches Risiko. Ein Vertragsabschluss ist oft kaum noch möglich.
Wichtig zu wissen: Es gibt nicht „den einen“ Schufa-Score. Neben dem Basisscore gibt es Branchenscores. Ein Telekommunikationsanbieter sieht einen anderen Wert als eine Hypothekenbank, da das Zahlungsverhalten bei Handyverträgen oft anders ist als bei der Baufinanzierung.
Vorsicht vor falschen Einträgen: Aufräumen lohnt sich
Die Schufa ist eine riesige Datenbank, und wo Menschen arbeiten (bzw. Algorithmen Daten übermitteln), passieren Fehler. Veraltete Adressen, längst gekündigte Handyverträge, die als „laufend“ markiert sind, oder Kredite, die bereits abbezahlt wurden, aber nicht als „erledigt“ vermerkt sind, können den Score drastisch drücken.
Deshalb sollten Sie die Datenkopie Zeile für Zeile prüfen. Finden Sie einen Fehler, können Sie bei der Schufa (schriftlich) Einspruch einlegen und eine Korrektur fordern. Die Schufa muss dann Rücksprache mit dem Vertragspartner (z. B. der Bank) halten. Während dieser Klärungsphase wird der strittige Eintrag gesperrt und fließt nicht in die Berechnung ein.
Wann werden negative Einträge gelöscht?
Auch berechtigte negative Einträge bleiben nicht ewig bestehen. Es gibt feste Löschfristen:
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Sofort: Falsche Einträge.
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Nach 6 Monaten: Informationen über Restschuldbefreiungen nach einer Privatinsolvenz (eine deutliche Verkürzung der Speicherfrist, die erst kürzlich durchgesetzt wurde).
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Nach 3 Jahren: Die meisten Negativmerkmale (z. B. nicht bezahlte Kredite) werden taggenau drei Jahre nach Erledigung (also nach Zahlung der Schuld) gelöscht.
Finanzhygiene als Routine
Zu wissen, ob man einen negativen Schufa-Eintrag hat, sollte keine Frage der Panik sein, wenn der Kreditantrag abgelehnt wurde. Es gehört zur modernen Finanzhygiene, einmal jährlich die kostenlose Datenkopie anzufordern. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre wirtschaftliche Identität, können Fehler frühzeitig korrigieren und erleben keine bösen Überraschungen, wenn es darauf ankommt. Der „gläserne Bürger“ zu sein ist unangenehm – aber noch unangenehmer ist es, nicht zu wissen, was das Glas zeigt.