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Ampel-Koalition ebnet Weg für partielle Cannabis-Legalisierung

Ampel-Koalition ebnet Weg für partielle Cannabis-Legalisierung

Besitzmengen von Cannabis

Ab dem 1. April ist die gesetzliche Abgabe von Cannabis an Erwachsene geregelt. Privat dürfen bis zu 50 Gramm, in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm Cannabis besessen werden. Für den Eigenanbau sind bis zu drei Pflanzen erlaubt. Ab dem 1. Juli ist es möglich, sogenannte Cannabis-Clubs zu gründen, in denen Mitglieder die Pflanzen gemeinsam anbauen und die Ernte verteilen.

Konsumrestriktionen in der Öffentlichkeit

Der Gebrauch von Cannabis ist nicht überall gestattet. Innerhalb eines Radius von 100 Metern um Bildungseinrichtungen und Spielplätze ist das Kiffen untersagt, ebenso in Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends.

THC-Grenzwerte im Straßenverkehr

Das Verkehrsministerium muss noch einen Grenzwert für den zulässigen THC-Gehalt im Blut von Autofahrern nach der Cannabis-Legalisierung festlegen. Aktuell wird noch an einer neuen Grenze gearbeitet, während eine THC-Konzentration von einem Nanogramm pro Milliliter Blut als Höchstwert gilt.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Um junge Menschen unter 25 Jahren zu schützen, wird eine Aufklärungskampagne zu Gehirnschäden durch Cannabis durchgeführt. Präventions- und Unterstützungsangebote für Jugendliche sollen verstärkt werden. Für die illegale Abgabe an Minderjährige sind strengere Strafen vorgesehen, um den Jugendschutz zu gewährleisten.

Möglichkeit der Gesetzesänderung

Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung kann noch geändert werden, wenn es in den Vermittlungsausschuss der Bundesländer übergeht. Im Ausschuss kann die Verhandlung der Gesetzesvorlage verzögert und potenziell bis zum Ende der Legislaturperiode hinausgeschoben werden. Sollte im Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt werden, kommt es zu einer erneuten Abstimmung im Bundesrat. Bei einem Einspruch mit Zweidrittelmehrheit geht das Gesetz zurück an den Bundestag, wo dann ebenfalls eine solche Mehrheit benötigt wird, um den Einspruch des Bundesrates zu überwinden.